REACH – ECHA-Internetseite als Quelle für Informationen

Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) mit Sitz in Helsinki ist für die Verwaltung der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe nach der REACH-Verordnung zuständig.

Zurzeit baut sie ihre Internetseite auf. Ein interaktiver Navigator beantwortet z. B. Fragen zu bestimmten Stoffen und erläutert, was nach den REACH-Vorschriften getan werden muss. Zum Beispiel wird geklärt, welche chemischen Stoffe überhaupt unter die REACH-Verordnung fallen. Die im REACH-Implementierungs-Prozess (RIP) bereits fertig gestellten technischen Leitlinien können abgerufen werden. Auch die sprachlich korrigierte Fassung der REACH-Verordnung (1907/2006) sowie der geänderten Stoffrichtlinie (2006/121/EG) – Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 136 (Seite 3 ff.) – ist dort unter dem Stichwort „Rechtsvorschriften“ zu finden.


Die Seite ist in Deutsch aber auch in weiteren Sprachen der Europäischen Union verfügbar.