REACH – Einige No-longer-Polymers verlieren Phase-in-Status

Durch eine Berichtigung der REACH Verordnung vom 31. Mai 2008 fallen einige No-longer-Polymers aus dem Phase-in-Status. Damit greift für diese Stoffe die Übergangsregelung nach Artikel 28 der REACH-Verordnung nicht mehr.

So dürfen sie seit Juni 2008 im Geltungsbereich der EU nur noch nach einer vollen Registrierung importiert oder in Verkehr gebracht werden.