REACH: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Import von Polymeren

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hält es für rechtmäßig, dass Importeure von Polymeren in die Europäische Union grundsätzlich deren Monomere registrieren müssen, obwohl sie diese Monomere als solche gar nicht importieren.

Nach Auffassung des EUGH trägt im Fall der Einfuhr von Polymeren die Pflicht zur Registrierung der Monomere in gebundener Form zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei, weil sie auch eine bessere Kenntnis der Polymere ermöglicht. Die Registrierungspflicht für Importeure führe zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Registrierungskosten zwischen Herstellern in der Gemeinschaft und Importeuren. Eine solche Gleichbehandlung verhindere Wettbewerbsverzerrungen und gewährleiste auf diese Weise einen redlichen Wettbewerb in der Gemeinschaft. Urteil des EuGH vom 7. Juli 2009