„REACH Hamburg“ Web-Portal hilft bei Umsetzung der Europäischen Chemikalienverordnung

Seit dem 1. Juni 2007 ist die europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – kurz REACH – in Kraft. Im „REACH Hamburg“-Netzwerk haben sich Multiplikatoren und Kooperationspartner aus Wirtschaft und Behörden zusammengeschlossen, deren Aufgabe es ist, die Unternehmen im Wirtschaftsraum Hamburg bei der Umsetzung von REACH zu unterstützen.

Mit dem Start des Web-Portals wird nun den Unternehmen aus Hamburg und Umgebung eine gut strukturierte Informationsplattform geboten. Auf dieser Website werden Interessierten aus der Chemiebranche und anderen Anwendern wichtige Informationen zur Umsetzung von REACH zur Verfügung gestellt, regionale und überregionale Veranstaltungen angekündigt und Links zu interessanten weiterführenden Informationen vorgestellt.


Außerdem bietet die Website die Möglichkeit, sich über einen kostenlosen elektronischen Newsletter regelmäßig über aktuelle Entwicklungen bei der Umsetzung von REACH informieren zu lassen.
Der Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Senator Gunnar Uldall: „Das Web-Portal ist ein wichtiges Instrument der Informationsgewinnung. Damit unterstützen wir die Unternehmen bei der Umsetzung von REACH. Der Termin für die sechsmonatige Vorregistrierungsphase, die am 1. Juni 2008 beginnt, nähert sich. Da gilt es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor möglicherweise folgenschweren Versäumnissen bei der Registrierung zu bewahren.“


Wer in seinem Unternehmen Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern importiert oder herstellt, die Chemikalien enthalten oder diese freisetzen, wer selber Chemikalien herstellt oder verwendet oder diese importiert, der ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Registrierungspflichten der REACH-Verordnung betroffen.


Die Vorregistrierung dieser chemischen Stoffe ist Grundvoraussetzung für eine Inanspruchnahme der Übergangsfristen zur Registrierung. Wird die notwendige Vorregistrierung versäumt, drohen ab 1. Dezember 2008 Vermarktungsverbote für die nicht vorregistrierten chemischen Stoffe.