REACH-Review Bericht der EU-Kommission

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung hatte die EU-Kommission eine Reihe von Berichts- und Überprüfungspflichten zu erfüllen. Ein Gesamtbericht zu REACH wurde am 5. Februar 2013 verabschiedet. Als Grundlage für die Schlussfolgerungen im Bericht diente das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen sowie eine Reihe von Studien, die die Kommission in Auftrag gegeben hatte.

Eine der Studien hat die Anforderungen hinsichtlich der Registrierung von Stoffen, die in geringeren Mengen hergestellt werden, sowie die Notwendigkeit, bestimmte Polymertypen zu registrieren, überprüft. Für die eventuelle Notwendigkeit einer Registrierung für bestimmte Polymerarten kommt die Kommission zum Schluss, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt hinsichtlich Notwendigkeit und Machbarkeit weitere Informationen erforderlich sind. Die Kommission kündigt an, unter Abwägung der potenziellen Vorteile sowie der Kosten ihre Arbeit in diesen Bereichen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern fortzusetzen und gegebenenfalls bis zum 1. Januar 2015 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.Die Kommission unterstreicht in ihrem Bericht die Erforderlichkeit, die Auswirkungen von REACH auf die KMU abzumildern. Im Anhang werden Maßnahmen aufgeführt, die die Verwirklichung dieses Ziels ermöglichen sollen.