REACh – Stoff-Verfügbarkeiten

Letzte Übergangsfrist endet am 31. Mai 2018.

Die letzte Übergangsfrist nach REACh (EU-Chemikalienverordnung, Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) endet am 31. Mai 2018. Danach dürfen Unternehmen nur noch Stoffe als solche und in Gemischen verwenden bzw. in Verkehr bringen, die registriert sind (Ausnahmen: Art. 2 Abs. 5 und 7 sowie Anhänge IV und V REACh-VO). Ein Import ist ab diesem Zeitpunkt ohne vorherige Registrierung ebenfalls ausgeschlossen.Daraus folgt: Unternehmen werden ab dem 01. Juni 2018 auch nur noch mit zuvor registrierten Stoffen beliefert (Ausnahme: es handelt sich um Lieferungen vorregistrierter Stoffe aus Lagerbeständen in der EU). Unternehmen sollten deshalb die erforderliche Registrierung für weiterhin benötigte Stoffe jetzt sicherstellen. Bei Polymeren sind die Stoffe zu registrieren, aus denen diese gebildet wurden – in erster Linie die Monomerstoffe, nicht die Polymere selbst (Art. 6 Abs. 3 REACh-VO).

Kein akuter Handlungsbedarf dürfte in folgenden Fällen bestehen:1. Der Stoff soll nach dem 31. Mai 2018 nicht mehr verwendet werden.2. Der Stoff wurde selbst registriert bzw. es liegt ein Beleg für eine Registrierung aus der Lieferkette vor und die Registrierung umfasst die eigene Art der Verwendung. Als „Beleg“ in diesem Sinne dürfte auch ein Liefervertrag gelten, der die Lieferung nach dem 31. Mai 2018 zusichert.3. Der Lieferant/Importeur hat schriftlich versichert, den Stoff bis zum 31. Mai 2018 zu registrieren und dabei die notwendige Art der Verwendungen zu berücksichtigen.4. Keiner der bisherigen Lieferanten registriert den Stoff mit der eigenen Verwendung, aber der Stoff kann von anderen Lieferanten mit Registrierung bezogen werden.

Ansonsten muss in der Lieferkette eine Aufklärung herbeigeführt werden. Bei Anfragen an Lieferanten sollten immer zusätzlich zum Stoffnamen relevante Identifikatoren wie die EC- und die CAS-Nummer angegeben werden. Es kann helfen, sich z. B. durch Angabe des letzten Einkaufs, als aktiver Kunde zu zeigen. Die ECHA-Datenbank „Registered substances“  hilft zu ermitteln, ob und durch wen ein Stoff bereits registriert ist. Wenn sich Rohstofflieferanten/Importeure kurzfristig noch zur Registrierung entscheiden, bietet die Europäische Chemikalienagentur ECHA Webinare als Hilfe an. Vorträge aus einem Workshop der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Januar 2018 „Erfolgreich registrieren 2018: Jetzt oder nie!“ stehen hier zur Verfügung.

BB05.04.2018