REACh- und GHS-Verpflichtungen aus Sicht der Kunststoffbranche

Die Verpflichtungen der Kunststoffrecycler nach REACh und GHS hängt ganz entscheidend von der Frage ab, wann die Abfalleigenschaft bei Kunststoffabfällen endet. Dabei wirft das Recycling im Kunststoffbereich gegenüber anderen Branchen spezielle Probleme und Fragestellungen auf. Dafür müssen kunststoffspezifische Lösungen gefunden werden.

Die Verbände der Kunststoffindustrie – Erzeuger, Verarbeiter und Kunststoffmaschinenbau -, haben sich unter dem Dach der Wirtschaftsvereinigung Kunststoff, WVK, über das Ende der Abfalleigenschaft von Kunststoffabfällen positioniert. Darin werden im wesentlichen Qualitätsstandards für das Recycling unterstützt. Es wird gefordert, die Definition zum Ende der Abfalleigenschaft auf den bestehenden Rechtssetzungen, insbesondere des Stoffrechts, aufzubauen. Weitergehender Detailregelungen, etwa hinsichtlich der Abfallarten, der Behandlung usw. bedürfe es nicht.

Erstellt am 29.02.2012