REACH-Zeitplan

Die REACH-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Vorgaben zur Information in
der Lieferkette gelten dann sofort, die bisherigen Sicherheitsdatenblätter können aber
für bisher schon produzierte oder importierte Stoffe und Zubereitungen weiter
eingesetzt werden (siehe Infoblatt Sicherheitsdatenblatt). Für alle anderen
Anforderungen an Unternehmen gibt es Übergangsfristen von mindestens einem
Jahr, die zur Vorbereitung der Registrierung genutzt werden sollten. Für die
Registrierung von Phase-in-Stoffen können darüber hinaus durch eine so genannte
Vorregistrierung längere Übergangsfristen in Anspruch genommen werden.