Rechtsprechungsübersicht zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Arbeitgeber müssen bei Stellenausschreibungen und während des Bewerbungsprozesses das Benachteiligungsverbot beachten.

Aber auch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen. Sie können sich bei den Arbeitgebern über Benachteiligungen beschweren und sogar Schadensersatz oder Entschädigung verlangen.
Die BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) hat arbeitsrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs zu diesem Thema zusammengetragen. Eine Liste mit Indizien, deren Vorliegen gemäß § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu einer Beweislastumkehr auf den Arbeitgeber führt, hilft den Arbeitgebern nicht in eine Falle zu tappen.