Recyclinggerechte Verpackung
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs veröffentlicht.
Adressat des Mindeststandards sind die (dualen) Systeme. Diese organisieren in Deutschland bundesweit die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen über den gelben Sack, gelbe Tonne sowie die Papier- und Glassammelbehältnisse. Die Systeme sind dazu verpflichtet, im Rahmen der Bemessung der Beteiligungsentgelte Anreize für gut zu recycelnde Verpackungen zu schaffen (§ 21 Verpackungsgesetz).Produktverantwortung bedeute für Unternehmen, bei der Konzeption der Verpackung ihrer Waren die Umweltauswirkungen zu bedenken. Der Mindeststandard gibt für alle einen Einstieg, was aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten grundsätzlich Probleme beim Recycling bereitet. So haben Materialgemische ihre Vorzüge, sind aber oft nur schwer recycelbar.
BB
11.09.19