Recyclinggerechte Verpackungen

Seit 2019 sind die Entgelte für Duale Systeme auch danach zu bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt.

Der offizielle Mindeststandard vom Umweltbundesamt (UBA) und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) dafür, wie die Recyclingfähigkeit zu ermitteln ist, wurde an neue Entwicklungen im Verpackungssektor angepasst. Das UBA sieht den verbindlichen Mindeststandard als wichtige methodische Basis für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an. Er gibt Mindestkriterien unter Berücksichtigung der Praxis der Sortierung und Verwertung vor.Bei der Ermittlung der Recyclingfähigkeit sind danach mindestens folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

  1. Vorhandensein von Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für diese Verpackung,
  2. Sortierbarkeit der Verpackung sowie, bei technischer Notwendigkeit, Trennbarkeit ihrer Komponenten,
  3. Keine Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen, die nach der Verwertungspraxis einen Recyclingerfolg verhindern können.

„Management-Leitfaden Eco Design von Kunststoffverpackungen“

AK
10.09.21