Ressourcen- und Energieeffizienz

Zuschüsse über die Richtlinie „Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz“

In Niedersachsen können über die Richtlinie „Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz“ von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) für verschiedene Maßnahmen nicht rückzahlbare Zuschüsse abgerufen werden, sofern diese Maßnahmen die Ressourcen- oder Energieeffizienz erhöhen. Dabei werden Investitionen mit bis zu 70% bezuschusst mit einer Förderhöhe von maximal 80.000 € für Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und maximal 250.000 € für Maßnahmen zur Energieeffizienz.

Dem Förderantrag ist die Expertise eines vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmens beizufügen. In dieser Expertise wird die Auswirkung der geplanten Investition hinsichtlich Ressourcen- oder Energieeffizienz ermittelt und in CO2-Äquivalente (CO2eq) umgerechnet. Um förderfähig zu sein, muss die beantragte Maßnahme mindestens 140 kg/a CO2eq -Einsparung pro 1.000 € Investitionssumme erwarten lassen.  Eine Liste der autorisierten Beratungsunternehmen ist auf der Internetseite des BMWi oder der Deutschen Materialeffizienzagentur (demea) veröffentlicht

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements


    (Richtlinie „Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz“)



    Erl. d. MU v. 09.12. 2015 — 26-22611/01

Weitere Informationen finden Sie über: NBank 

Autor: Mrianne Jüsche29.11.2016