Schutzmaßnahmen zu Gefahrstoffen

Grundlegende Überarbeitung.

Die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen“ (TRGS 500) wurden grundlegend überarbeitet und an die Paragrafenfolge der Gefahrstoffverordnung angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die TRGS am 13. Dezember 2019 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Die TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (Gef-StoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen sollen einen Schutz der Beschäftigten vor inhalativen, oralen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefahren sicherstellen. Die in dieser TRGS beschriebenen Maßnahmen sind entsprechend der jeweiligen betrieblichen Situation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und stoff-, arbeits-platz- und tätigkeitsbezogen anzupassen. Wichtige Anpassungen sind beispielsweise: Beschreibung des „STOP-Prinzips“, Aufnahme von Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen oder die Einführung des neuen Abschnitts „Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen“.