Schweiz: Wegwerf-Plastiksäcke sollen verboten werden

In der Schweiz haben der Nationalrat (große Kammer des Parlaments) und der Ständerat (Vertretung der Kantone), die zusammen die Vereinigte Bundesversammlung bilden, dem Bundesrat den Auftrag erteilt, die Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken zu verbieten. Damit wurde ein Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt, der zu einigen Änderungen im täglichen Leben in der Schweiz führen kann. Damit wird es vielleicht schon bald nicht mehr möglich sein, die Einkäufe an der Kasse schnell in einen Gratis-Plastiksack zu packen.

Ein Parlamentsmitglied hatte unter dem Titel: „Stopp der Verschmutzung durch Wegwerf-Plastiksäcke“ den Antrag zu diesem Verbot gestellt mit der Begründung: Der weltweit immer weiter fortschreitenden Umweltzerstörung müsse mit einem Verbot von Plastiksäcken begegnet werden. Damit würden Erdöl und Energie gespart.Der Kunststoff Verband der Schweiz (KVS),  Aarau,  bedauert die Entscheidung in einer Stellungnahme und verweist darauf, dass hier ein Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt wird, um ein in der Schweiz nicht existierendes Problem zu regeln. Die betroffenen Plastiksäcke – diejenigen, die gratis an der Kasse abgegeben werden, stellen nur gerade 0,5 % des in der Schweiz jährlich zum Einsatz kommenden Kunststoffs dar. Entgegen dem Bild, das der Antrag suggeriert,  sorgt in der Schweiz das vorbildliche Abfallmanagementsystem dafür, dass Abfälle nicht in die Umwelt gelangen und diese belasten. Ein nirgendwo sonst in Europa erreichter Anteil von über 99% der Kunststoffabfälle wird in der Schweiz recycliert oder thermisch verwertet. Die Kunststoffabfälle ersetzen dabei fossile Energieträger. Ein Verbot leistet also keinerlei Beitrag zur Verbesserung oder zum Schutz der Umwelt!Der Schweizer Kunststoffverband verweist weiter darauf, dass das anvisierte Verbot die Einführung schlechterer Lösungen riskiert, welches unter dem Strich zu einer höheren Umweltbelastung führt. Der KVS wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Werkstoff Kunststoff verantwortungsbewusst eingesetzt wird, unter Berücksichtigung einer Ökobilanz über den gesamten Lebenszyklus, bis hin zur Verwertung.Unklar ist nach der Entscheidung des Schweizer Parlaments, welche Plastiksäcke das Verbot überhaupt umfasst. Auch die Plastiksäcke an den Obst- und Gemüsetheken könnten betroffen sein. Der Initiator des Verbotsverfahrens betonte in der Schweizer Tageszeitung Blick: „Mir geht es um die kleinen weißen Säcke an der Kasse, die nach dem Gebrauch gleich im Abfall oder in der Natur landen.“

Erstellt am 25.02.2013