Selbstbestimmt forschen
Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung.
Unternehmen können Ihre Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten neben der klassischen Projektförderung seit Kurzem auch steuerlich fördern lassen (Forschungszulagengesetz – FZulG). Der Vorteil: Unternehmen bestimmen Themen, Umfang und ggfs. Partner oder Auftragnehmer weitgehend frei. Die Forschungszulage wird im Rahmen der Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer berücksichtigt.Forschung und Entwicklung umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung und auch experimentelle Entwicklung. Definitionen und Beispiele lassen sich im Frascati-Handbuch 2015 (TEIL I – Definition und Messung von FuE: Allgemeine Leitlinien) nachschlagen.Wie die Steuerliche Forschungsförderung in der Praxis funktioniert, erklärt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen in einer virtuellen Info-Veranstaltung – Alternativen:
Antragstellung
Steuerberater
Informationstermine
AK
27.08.21