Senkung der EEG-Umlage – Antragsfrist für 2013 läuft aus

Unternehmen, die für das Jahr 2013 die „Besondere Ausgleichregelung“ des EEG in Anspruch nehmen wollen, müssen einen entsprechenden Antrag bis zum 30.06.2012 bzw. bei neu gegründeten Unternehmen bis zum 30.09.2012 elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt haben. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist ohne die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.

Die Senkungsmöglichkeit kommt mehr Unternehmen zu gute als im Vorjahren. Sie greift bereits ab einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde (bislang 10 GWh) an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Antragstellung, sofern die Stromkosten mehr als 14 Prozent (bislang 15%) der Bruttowertschöpfung des Unternehmens ausmachen.


Grundsätzlich zahlt jeder Verbraucher mit dem Strompreis auch einen Betrag für Erneuerbare Energien – die EEG-Umlage. Mit der „Besonderen Ausgleichregelung“ lassen sich ab der 1GWh pro weiterer GWh ca. 30.000,-€ sparen.Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Fragen beantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Telefon: +49 6196 908 – 666
Telefax: +49 6196 908 – 550
E-Mail:
eeg.ausgleich@bafa.bund.de