Sicherheit von Spielzeug

Die neue europäische Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug muss in den europäischen Mitgliedstaaten bis Anfang 2011 in nationales Recht überführt sein und ab dem 20. Juli 2011 angewandt werden. Es gelten Übergangsvorschriften bis ins Jahr 2013 für bereits in Verkehr gebrachte Spielzeuge. Die Richtlinie legt fest, welchen Sicherheitsanforderungen Spielzeug entsprechen muss, wenn es in der EU hergestellt und/oder verkauft werden soll.

Sicherheitsanforderungen betreffen etwa die enthaltenen chemischen Stoffe, die physikalischen und mechanischen Eigenschaften, die Entzündbarkeit oder die elektrischen Eigenschaften.


Die Grenzwerte für bestimmte Metalle, insbesondere Arsen, Cadmium, Chrom (IV), Blei, Quecksilber und organisches Zinn werden festgesetzt. Krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie keine Gefahr darstellen. Eine Vielzahl allergieauslösender Duftstoffe werden verboten.



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