Steuerliche Entlastungen
Maßnahmen vom Bundesministerium der Finanzen eingeleitet
Mehrere steuerliche Maßnahmen im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern wurden mit einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen vom 19. März 2020 in Abstimmung mit den Landesbehörden eingeleitet:
BB
19.3.20