Steuerliche Forschungsförderung
24. März 2021/ Web-Informations-Meetings rund um die Steuerliche Forschungsförderung.
In den kommenden Wochen führt die BSFZ gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen Web-Informations-Meetings durch. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Das Verfahren zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst beantragen Unternehmen bei der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung, dass es sich bei dem Vorhaben um ein begünstigtes Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt; die Antragstellung ist seit September 2020 möglich. Mit der Bescheinigung wird anschließend beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt.Roadshow Start-ups, 24.03.2021, 14:30 – 16:00 Uhr Roadshow Norddeutschland, 22.04.2021, 15:30 – 17:00 UhrZu folgenden Themen werden Informationen vermittelt:
AK
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