Steuerliche Forschungszulage
Gesetz ermöglicht Begünstigung von Forschungsausgaben.
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben. Die Bescheinigungsstelle prüft die inhaltlichen Voraussetzungen und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung über das Vorliegen eines begünstigten FuE-Vorhabens aus.Die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage/BSFZ“ (Beauftragte Stelle) ist nun online. Zahlreiche Informationen inklusive eines Leitfadens sowie der Antrag auf Forschungszulage stehen zum Herunterladen bereit.AK
27.9.20