Unbedenklich: Bisphenol-A

Bisher sind keine gesundheitsschädlichen Niedrigdosiseffekte von BPA verlässlich identifiziert.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bewerten den Kontakt von Bisphenol-A-haltigen Materialien mit Lebensmitteln als unbedenklich. Bisphenol-A (BPA) wird als Co-Monomer zur Herstellung verschiedener Polymere (z.B. Polycarbonat und Epoxyharze) eingesetzt. In solchen Polymeren liegt freies BPA in Spurenkonzentrationen vor. BPA zeigte in verschiedenen Studien endokrine Wirkung im Hormonsystem von Säugetieren. Die darauf seit mehreren Jahren andauernde, sehr kontrovers geführte Diskussion über die Auswirkung von freien BPA-Spuren in Polymeren, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, führte zunächst zu keiner einheitlichen Bewertung. Derzeit streben die Verbraucherschutzministerien von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein Verbot der Verwendung BPA-haltigen Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, an. EFSA und BfR sind 2015 übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass bisher keine gesundheitsschädlichen Niedrigdosiseffekte von BPA verlässlich identifiziert wurden. Die täglichen BPA-Aufnahmewerte lägen deutlich unter dem zu Jahresbeginn festgelegten Grenzwert, so dass die derzeitige Exposition mit BPA auch bei ungeborenen Kindern, Kleinkindern und Jugendlichen so niedrig sei, dass sie als unbedenklich eingestuft werden könne. Diese Einschätzung deckt sich mit der Ansicht der US-Behörde für Lebensmittelsicherheit (FDA), die BPA hinsichtlich Lebensmittelkontakt ebenfalls für unbedenklich hält. PlasticsEurope hält somit die Verbotforderungen für BPA in Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen für ungerechtfertigt.    Quelle: K-Zeitung
Bild: © monticellllo – fotolia
 Erstellt am 4. Juni 2015
GJ