Unzureichende Deutschkenntnisse als möglichen Kündigungsgrund

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 28. Januar 2010 (2AZR 746/08 ) entschieden, dass unzureichende Deutschkenntnisse ein möglicher Kündigungsgrund sind. Die Kündigung verstoße nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. Die Arbeitgeberin habe aus Gründen der Qualitätssicherung schriftliche Arbeitsanweisungen eingeführt. Dies sei ein legitimes, nicht diskriminierendes Ziel. Zudem hatte sie dem Kläger ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.