Urbane Gebiete

„Urbane Gebiete“ in der Baugesetzgebung verankert

Als neue Gebietskategorie wurden „Urbane Gebiete“ in der Baugesetzgebung verankert und das „Vereinfachte Verfahren“ für die Ausweisung von Wohngebieten in z.B. Gemeinderandlagen erlaubt. Beides mit dem Ziel, den Wohnungsbau zu erleichtern. Beides mit dem Ziel, den Wohnungsbau zu erleichtern.Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten (BGBl. 2017 Teil I, S. 1057ff vom 4. Mai 2017). Mit dem Gesetz wurden unter anderem das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung geändert.Für Unternehmen kann eine heranrückende Wohnbebauung zu einem Problem werden. Nachträgliche Anordnungen durch die Behörde können bestehende Baugenehmigung einschränken. Im schlimmsten Fall ist die genehmigte Nutzung wegen daneben geplanten Wohngebieten nicht mehr möglich. Typisches Problem sind Lärmbelastungen, die in Randlage zu Wohnbebauungen nur eingeschränkt akzeptabel sind. Dabei können schon die Mitarbeit-PKWs – geballt zu bestimmten Zeiten, ggfs. nachts aufgrund von Schichtsystemen – zu viel werden. Nicht selten führen an- und abfahrende LKWs zu unlösbaren Problemen.Von entscheidender Bedeutung ist es, die Veröffentlichungen von Änderungen der Bebauungspläne in der eigenen sowie in Nachbar-Gemeinden sorgfältig zu beobachten. Wenn Wohnbebauung in der Nähe des Unternehmen ermöglicht werden soll, kann Widerspruch gegen die neue Planung eingelegt werden.

BB
19.05.17