Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Der Europäische Gerichtshof hatte unter anderem judiziert, dass Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsansprüche, die wegen Krankheit nicht im Jahr ihres Entstehens und auch nicht während des Übertragungszeitraums genommen bzw. geltend gemacht werden können, nicht verfallen.

Dieser europäische Grundsatz gilt auch in Deutschland. Nationale Vorschriften könnten diesen europäischen Anspruch nicht aufheben – so das Bundesarbeitgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 2. März 2009.