Verbot und Kennzeichnung
Einwegkunststoffverbot in Kraft.
Am 3. Juli treten die Einwegkunststoffverbots- und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft. Was Unternehmen beachten müssen, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem Merkblatt zusammengefasst.In dem Merkblatt erläutert der DIHK, was sich im Einzelnen ändert und welche Produkte betroffen sind.
AK
25.06.21