Verbote für Einwegprodukte

Bundesumweltministerium hat Referentenentwurf vorgelegt.

Mit dem Entwurf wird das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten wie Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, To-Go-Verpackungen, Getränkebechern und -behältern aus Styropor (gelistet in Teil B des Anhangs) und generell von Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen verboten.

Der vorgelegte Entwurf setzt Artikel 5 der Richtlinie 2019/904/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Amtsblatt (ABl.) L 155 vom 12.6.2019, Seite 1) um. Die EU fordert das Inkrafttreten der Verbote am 3. Juli 2021. Das Bundesumweltministerium gibt eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15. Mai 2020.

Neben anderen Maßnahmen sollen die Verbote dazu beitragen, Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, das Littering von Abfällen zu verringern und die Meeresvermüllung zu bekämpfen. Diese Zielsetzung entspräche in vollem Umfang dem 5-Punkte-Plan des Bundesumweltministeriums für weniger Plastik und mehr Recycling und der Entschließung des Bundesrates zur Reduzierung unnötiger Kunststoffabfälle (Bundesrat-Drucksache (BR-Drs.) 343/19 (Beschluss)).

AK
2.5.20