Vereinheitliches System zur Kennzeichnung

Eine neue europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde im Amtblatt veröffentlicht (ABl. L 353 vom 31. Dezember 2008).

Die sog. CLP-Verordnung – Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures Resolution, weltweit GHS Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals – sieht neue Kriterien für die Einstufung von Stoffen und Gemischen (früher Zubereitungen) vor und soll neue einheitliche Gefahrensymbole für die Handhabung und den Transport von Gefahrstoffen einführen.

Stoffe müssen ab dem 1. Dezember 2010 nach der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden. Gemischen gewährt sie eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015.Unter bestimmten Bedingungen gewährt die CLP-Verordnung Abverkaufsfristen für Stoffe bis 2012 und für Gemische bis 2017.



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