Vollzug der REACH-Verordnung durch deutsche Behörden

Die Umsetzung der REACH-Verordnung in deutschen Unternehmen wird von den Vollzugsbehörden stichpunktartig seit Anfang 2009 geprüft. Als Grundlage nehmen die Behörden einen Erhebungsbogen, der Mitte 2008 von einer Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erstellt wurde.

Der Erhebungsbogen liefert auch für Unternehmen Hinweise, was bei der Umsetzung von REACH beachtet und ggf. gegenüber den Vollzugsbehörden dokumentiert werden sollte. Die besonderen Problemstellungen im Kunststoffrecycling sind den Vollzugsbehörden dank vieler Gespräche bekannt und werden bei der Überwachung in der Regel auch berücksichtigt.



Download Erhebungsbogen „Überwachung zur REACH-VO 1907/2006/EG, Bericht über eine Überwachungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Vorregistrierung“ >