Vulkanisation von Silikonkautschuk

Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 einem Antrag Nordrhein-Westfalens zugestimmt, bestimmte Anlagen zur Vulkanisation von Silikonkautschuk einer Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu unterwerfen.

Mit der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) soll angesichts der von silikonverarbeitenden Anlagen ausgehenden möglicherweise schädlichen PCB-Emissionen ein bundeseinheitliches Vorgehen zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen sichergestellt werden. Nach der Entscheidung im Bundesrat ist jetzt die Bundesregierung am Zug, einen Vorschlag für eine Regelung vorzulegen. Wer nach dem Vorschlag von NRW zukünftig unter die Genehmigungspflicht fallen sollte, kann der Bundesrats-Drucksache 210/20 entnommen werden. 

AK
7.7.20