Weichmacher

Weitere Einschränkung durch EU-Kommission.

Die EU-Kommission wird den Einsatz von Kunststoff-Weichmachern in Spielzeug, Sportgeräten und anderen Alltagsgegenständen weiter einschränken. Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen vier Phthalate nicht mehr in bestimmten Alltagsprodukten enthalten sein. Phthalate finden vor allem als Weichmacher für Weich-PVC Verwendung. Betroffen sind die vier Weichmacher DEHP (Bis(2-ethylhexyl)phthalat), DBP (Dibutylphthalat), BBP (Benzylbutylphthalat) und DIBP (Diisobutylphthalat). Der REACH-Ausschuss, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme einstimmig. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun drei Monate für formale Aspekte Zeit. Danach wird der Beschluss durch die EU-Kommission angenommen. Die Beschränkung wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten für Produkte des EU-Marktes, unabhängig davon ob sie innerhalb oder auch außerhalb der EU hergestellt werden.

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erstellt von AK
eingestellt von AK – 23.07.18