Wettbewerbsrecht 4.0

Beauftragt vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete die Kommission „Wettbewerbsrecht 4.0“ Vorschläge für eine Reform insbesondere des europäischen Wettbewerbsrechts.

Die Ergebnisse mit dem Titel „Ein neuer Wettbewerbsrahmen für die Digitalwirtschaft“ liegen jetzt vor. Nach Auffassung der Kommission müssen

  • die praktische und tatsächliche Verfügungsgewalt der Konsumenten über ihre eigenen Daten verbessert,
  •  klare Verhaltensregeln für marktbeherrschende Plattformen eingeführt,
  • die Rechtssicherheit für Kooperationen in der Digitalwirtschaft erhöht sowie
  • die institutionelle Verknüpfung von Wettbewerbsrecht und sonstiger Digitalregulierung verstärkt werden.

AK
13.9.19