Widerspruchsverfahren unter REACH festgelegt

Die EU-Verordnung für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. L 206 S. 5ff. vom 2. 08.2008, Verodnung Nr. 771/2008 vom 1. August 2008).

Diese Verordnung dient u.a. der Einrichtung einer Stelle, bei der gegen Entscheidungen der ECHA Widerspruch eingelegt werden kann. Außerdem enthält sie detaillierte Vorschriften über das Widerspruchsverfahren. Hierzu gehören u. a. der Inhalt der Widerspruchsschrift, die Veröffentlichung im Internet, die Zulässigkeit von Beweismitteln und die Verfahrenssprache.



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