4. Dezember 2020 – Wer steht in der Pflicht, Daten in die SCIP-Datenbank zu liefern?
Ab dem 5. Januar 2021 müssen Lieferanten und Impoteure von Produkten/Erzeugnissen, die einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) der REACH-Kandidatenliste enthalten, der ECHA Informationen über ihre sichere Verwendung übermitteln.
Die Frage, ob ein Material oder Objekt als Erzeugnis oder Stoff bzw. Gemisch anzusehen ist, ist nicht immer einfach zu beantworten. So kann ein Halbzeug ebenso als Erzeugnis zu werten sein wie eine Polyesterfaser, die Verpackung oder der Autoreifen.
Die Daten zum Erzeugnis werden in einer ECHA-Datenbank zusammengetragen, der sogenannten SCIP-Datenbank. Ziel der Europäischen Union ist es, den Gehalt an gefährlichen Stoffen in Materialien und Produkten grundsätzlich zu senken. Über die Substitution gefährlicher Chemikalien soll die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Die SCIP-Datenbank soll insbesondere Verbrauchern und Rezyklern zur Verfügung stehen.
WIP-WEB intern – Wer steht in der Pflicht, Daten in die SCIP-Datenbank zu liefern?
am 4. Dezember 2020
um 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
- Begrüßung
WIP-Kunststoffe e.V. - Wer muss Anfang 2021 in die SCIP-Datenbank melden; u.a. was ist ein Erzeugnis und worauf bezieht sich das Abschneidekriterium „Massenkonzentration von weniger 0,1%“?
Dr. Martina Schneider, UL International Germany GmbH - Offene Fragen und Diskussion