REACH-KMU Unterstützung

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) hat die Strategie zur Unterstützung von KMU im Registrierungs- Mengenband 1- 10 t/a veröffentlicht.

REACH-Verwendungsverbote finden Sie hier.Anhang III der REACH-Verordnung legt Kriterien fest, die bestimmen, ob bei Registrierungen im Mengenband 1 – 10 t/a neben physikalisch-chemischen Daten auch bestimmte toxikologische und ökotoxikologische Daten eingereicht werden müssen. Die Pläne der ECHA zur Unterstützung von Registranten bei der Interpretation/Umsetzung des Anhangs III der REACH-Verordnung Registrierungen im Mengenband 1 – 10 t/a wurden jetzt veröffentlicht. Dazu ist Folgendes geplant:

  • Stoffverzeichnis im Mai 2016:
    Veröffentlichung eines nicht abschließenden Stoffverzeichnisses im Mai 2016, das Stoffe mit einem Hinweis auf ein mögliches Zutreffen der Kriterien des REACH-Anhangs III enthält.
  • Neues Template für Begründungen bei Verzicht auf (öko)toxikologische Daten in IUCLID 6: Die für die letzte Aprilwoche 2016 angekündigte Softwareaktualisierung IUCLID 6 enthält Felder für Begründungen des Verzichts auf (öko)toxikologische Daten.
  • ECHA-Hilfen zur Anwendung von Anhang III-Kriterien im 3. Quartal 2016

ECHA-Strategie zur Unterstützung von KMU: Registrierungen im Mengenband 1 – 10 t/a 

27.4.16
BB