Unternehmerische Sorgfaltspflichten

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG – BGBl. I S. 2959) tritt in weiten Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft. Die offizielle englische Übersetzung des LkSG kann für die Kommunikation in ausländischen Lieferketten hilfreich sein.

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